Ermäßigungen

Folgende Ermäßigungen können beantragt werden:

1) Ermäßigter Beitrag für Schüler, Studenten und Auszubildende: 24,00 € je Quartal  
(entspricht 8,00 € monatlich)

gilt für Schüler, Studenten und Auszubildende bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres (= 25. Geburtstag)
Die Umstellung auf den Normalbeitrag erfolgt zum auf den Geburtstag folgenden Quartalsbeginn.
Zum Studentenbeitrag ist mit dem Antrag und jährlich – spätestens zum 30.09. –  unaufgefordert ein Nachweis einzureichen. Erfolgt dies nicht, wird der Beitrag zum Jahresende automatisch auf den Normalbeitrag umgestellt.
Eine rückwirkende Erstattung bei nachträglich eingereichten Belegen ist nicht möglich

2) Familienbeitrag: 66,00 € je Quartal  
(entspricht 22,00 € monatlich)

Der Familienbeitrag wird für Familien am (Minimum) folgender Zusammensetzung gewährt:
2 Elternteile (Normalbeitrag) + 1 Kind
1 Elternteil (Normalbeitrag) + 2 Kinder
4 Kinder/Geschwister
Bei Wegfall der Voraussetzungen (z.B. Volljährigkeit oder Kündigung eines Teilmitgliedes) wird der Familienbeitrag automatisch zum folgenden Monatsbeginn in den Normalbeitrag umgestellt.

3) Seniorenbeitrag  24,00 € je Quartal  
(entspricht 8,00 € monatlich)

Auf Antrag kann der Normalbeitrag nach Vollendung des 60. Lebensjahres auf Antrag des Mitglieds auf den Seniorenbeitrag umgestellt werden.
Für die Abteilung 01 Badminton ist diese Option nicht verfügbar.

4) Passive Mitgliedschaft  12,00 € je Quartal  
(entspricht 4,00 € monatlich)

Der passive Beitrag wird Mitgliedern gewährt, die nicht am Sportbetrieb teilnehmen. Er deckt alle Kosten ab, die dem Verein auch ohne Teilnahme am Sportbetrieb entstehen. Dies sind zum Beispiel Verbandsabgaben, Versicherung, Verwaltungskostenpauschale, kommunale Abgaben, und ähnliches.

Die passive Mitgliedschaft kann bei der Geschäftsstelle formlos schriftlich beantragt werden.

Aktivierung und Passivierung kann jeweils nur zum Quartalsbeginn durchgeführt werden. Die Mitteilung / der Antrag muss hierzu mindestens 10 Tage vor Quartalsbeginn auf der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Es wird stets eine Bescheinigung/Empfangsbestätigung versendet; erhalten Sie keine solche Bestätigung, hat uns Ihre Nachricht nicht erreicht.